Büttelborn: Bebauungsplan "Feuerwehrstützpunkt Büttelborn"

Plangebietsgröße: 0,82 ha

Verfahrensstand: Satzungs- und Wirksamkeitsbeschluss 2023

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Plangebiet in der Gemarkung Büttelborn ist die planungsrechtliche Regelung der Zulässigkeit für die Herstellung eines neuen Feuerwehrstandortes mit integrierter Nutzung durch das Deutsche Rote Kreuz und den Katastrophenschutz des Kreises Groß-Gerau erfolgt. Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans wurde im Parallelverfahren durchgeführt und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ für das Plangebiet dargestellt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen die Herstellung eines neuen Feuerwehrstandortes, der auch langfristig erforderliche Anpassungen an die sich stetig aktualisierenden technischen und baulichen Anforderungen gewährleisten kann. Hierzu wurden neben der Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen, der Flächen für Stellplätze und Verkehrsflächen aufgenommen und durch grünordnerische und wasserwirtschaftliche Festsetzungen ergänzt. Aufgrund der Größe und der Grundstücksausformung sowie der nach Norden und Westen angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen weist das ausgewiesene Plangebiet ausreichend Gestaltungsspielraum auf, um den organisatorischen und baulichen Anforderungen an eine moderne Feuerwehr gerecht werden zu können. Hierbei können insbesondere die Dimensionierung und Gestaltung der baulichen Anlagen und die erforderlichen Frei- und Übungsflächen des Feuerwehrstandortes berücksichtigt werden. Gleichzeitig verfügt der gewählte Standort über eine optimale Verkehrsanbindung zum Ortsteil Büttelborn, so dass die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist gewährleistet ist.