Büttelborn: Bebauungsplan "Sportplatz Büttelborn"

Plangebietsgröße: 0,6 ha

Verfahrensstand: Satzungs- und Wirksamkeitsbeschluss 2020

Die Sport- und Kulturvereinigung (SKV) Büttelborn beabsichtigt auf dem Sportplatzgelände am westlichen Ortsrand des Ortsteils Büttelborn die Sanierung und bauliche Erweiterung der bestehenden Funktionsgebäude. Vorgesehen ist, die bestehenden eingeschossigen Gebäude abzureißen und durch zweigeschossige Neubauten zu ersetzen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage der sportbetriebszugehörigen baulichen Anlagen eindeutig regeln und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau oder eine mögliche Erweiterung des bestehenden Funktionsgebäudes schaffen. Im Parallelverfahren erfolgte eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Büttelborn, um im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ darzustellen.

Das vorhandene Funktionsgebäude stammt aus den achtziger Jahren und befindet sich in einem maroden Zustand. Die Festsetzungen des Bebauungsplans bereiten das erforderliche Planungsrecht für den von der SKV Büttelborn geplanten Abriss der Gebäude sowie die Herstellung eines zweigeschossigen Neubaus vor. Es soll ein neues Funktionsgebäude entstehen, welches den heutigen sowie zukünftigen Anforderungen in baulicher, energetischer, funktionaler und gestalterischer Hinsicht entspricht. Neben der Festsetzung von Flächen für Sport- und Spielanlagen sowie Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen, Nebenanlagen und Verkehrsflächen enthält der Bebauungsplan daher Regelungen zur verbindlichen Herstellung für Leitungen und Anschlüssen zur Erzeugung, Nutzung oder Speicherung erneuerbarer Energien sowie grünordnerische Festsetzungen inkl. Dachbegrünung