Heppenheim: Gestaltungssatzung für Werbeanlagen

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2020

Die Kreisstadt Heppenheim ist die viertgrößte Stadt des Landkreises Bergstraße. Die südhessische Kreisstadt kann auf eine lange Geschichte als Verwaltungszentrum und Handelsstadt zurückblicken. Neben der historischen Altstadt, der Starkenburg, dem Dom und vielen weiteren prägenden Gebäuden aus der Vergangenheit, verfügt die Kreisstadt Heppenheim auch über zwei wichtige Durchgangsstraßen, entlang deren teilweise eine ungeregelte Häufung verschiedener Werbeanlagen existiert. Durch die Ausgestaltung, Dimensionierung und Häufung der Werbeanlagen kommt es entlang der wichtigen Durchgangsstraßen bereits im Bestand zu einer erheblichen Störung des Stadt- und Straßenbildes.

Zielsetzung der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen ist die Regelung der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Bereich der wichtigen Durchgangsstraßen, bezogen auf die jeweilige stadträumliche Situation. Dadurch soll die geordnete städtebaulichen Entwicklung des Stadt- und Straßenbildes in Bezug auf Werbeanlagen erfolgen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, wird der Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen in verschiedene Zonen untergliedert.

Im Rahmen der Erarbeitung der Gestaltungssatzung für Werbeanlagen wurde zunächst eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Darauf folgte die Analyse des erhobenen Bestandes. Es wurden Gebietstypen entwickelt, die sich aus der jeweiligen stadträumlichen Situation ableiten. Die Wirkungsbereiche der Werbeanlagen wurden in Kategorien eingeteilt. Die wirkungsbedingten Kriterien setzen sich aus Größe und Proportion, Gestaltung und der Lage im Raum zusammen. Die Unterteilung der Wirkungsbereiche orientiert sich an den gängigen Methoden der Landschaftsbildbewertung (nah/mittel/fern). Dabei sind die Wirkungsbereiche abhängig von den Zielgruppen, die mittels der Werbeanlagen auf ein bestimmtes Produkt und / oder einen bestimmten Betrieb aufmerksam gemacht werden sollen.