Schwalbach am Taunus: Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung Altstadt

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss 2018

In der Altstadt Schwalbachs lassen sich in jüngster Zeit gestalterische Problemlagen erkennen. Die alte Gebäudesubstanz in der Stadtmitte erforderte mancherorts Sanierung oder teilweise auch Ersatz. Hier kam es auf Grund mangelnder gestalterischer Vorgaben teilweise zu einer Auflösung des historischen Stadtbildes. Um für eine zukünftige Entwicklung der Altstadt Planungsziele zu entwickeln und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wurde der städtebauliche Rahmenplan (Altstadtrahmenplan) fortgeschrieben. Mit der Fortschreibung des Altstadtrahmenplans wurde ein ganzheitliches Planwerk für die weitere Entwicklung der Altstadt erarbeitet, in dem für die zukünftige Entwicklung der Altstadt Schwalbachs Handlungsbedarfe identifiziert, Entwicklungsziele definiert und Maßnahmen aufgezeigt werden.

Der Erhalt und die Sanierung des historisch gewachsenen Stadtbildes ist dabei ein zentrales Ziel des Rahmenplanes, er kann sie jedoch nicht verbindlich für einzelne Liegenschaften und Bauvorhaben festsetzen. Mit der Gestaltungssatzung wurde der Stadt nun ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem die bauliche Entwicklung der Stadtgestalt im Einklang mit dem historischen Stadtbild gesichert werden kann und neue Bau- und Sanierungsvorhaben rechtssicher beurteilt werden können. Die Gestaltungssatzung soll dabei gleichzeitig eine Handreichung für Bauherren und Planer sein, die sich mit der Sanierung oder dem Umbau bestehender Bausubstanz oder dem Neubau von Gebäuden im Altstadtbereich beschäftigen.